Passagierberechtigung
Für die Mitnahme von Passagieren wird eine Passagierberechtigung gefordert. Nach Lizenzerhalt müssen 5 Überlandflüge nachgewiesen werden.
Mindestens 2 dieser Überlandflüge müssen mit Fluglehrer über eine Strecke von mind. 200 km mit Zwischenlandung durchgeführt werden. Auch wird erneut eine Prüfung verlangt. Hier kann diese Prüfung aber der begleitende Fluglehrer abnehmen. Die Prüfungsinhalte sind identisch mit der praktischen Prüfung die Sie vor kurzem abgelegt haben.
Rechtliche Vorgabe:
Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.
Die Passagierberechtigung wird in die Lizenz eingetragen.
Piloten mit gültiger Lizenz für eine andere Flugzeug- oder Hubschrauberklasse benötigen diese Flüge und Prüfung nicht. Hier wird die Passagierberechtigung bei Erteilung direkt mit eingetragen.
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